Gesetz zur Änderung des NRettDG – 2 – Gemeinde Notfallsanitäter

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat am 05.09.2023 eine weitere Änderung des NRettDG vorgeschlagen. Nach diesem Entwurf sollen die §§ 2, 9 und 10 des NRettDG angepasst werden. Es soll, wie der Entschließlungsantrag aus der letzten Legislaturperiode vorsieht, der Gemeindenotfallsanitäter flächendeckend eingeführt werden. Der Gesetzesentwurf der CDU Fraktion vom 05.09.2023 (Drucksache 19/2219 neu). Die erste … Gesetz zur Änderung des NRettDG – 2 – Gemeinde Notfallsanitäter weiterlesen