Gesetz zur Änderung des NRettDG – 2 – Gemeinde Notfallsanitäter
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat am 05.09.2023 eine weitere Änderung des NRettDG vorgeschlagen. Nach diesem Entwurf sollen die §§ 2, 9 und 10 des NRettDG angepasst werden. Es soll, wie der Entschließlungsantrag aus der letzten Legislaturperiode vorsieht, der Gemeindenotfallsanitäter flächendeckend eingeführt werden. Der Gesetzesentwurf der CDU Fraktion vom 05.09.2023 (Drucksache 19/2219 neu). Die erste … Gesetz zur Änderung des NRettDG – 2 – Gemeinde Notfallsanitäter weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden